AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Reckenberg-Ems in der jeweils gültigen Fassung stellen die Grundlage für die Arbeit der VHS dar. Sie können in jeder VHS-Geschäftsstelle eingesehen werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu den unterrichtsfreien Tagen.
 

1. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Reckenberg-Ems (VHS), auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung angeboten oder durchgeführt werden.
  2. Wird ein Dritter als Veranstalter und Vertragspartner ausgewiesen, tritt die VHS nur als Vermittler auf. In diesen Fällen handelt es sich nicht um VHS-Veranstaltungen.
  3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht dies aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Lesbarkeit. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle Beteiligte und für juristische Personen.
     

2. Anmeldung/Vertragsschluss

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  2. Für die Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, die persönlich, telefonisch, schriftlich oder online erfolgen kann. Anmeldungen sind verbindlich.
  3. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
     

3. Vertragspartner und Teilnehmende

  1. Mit der Anmeldung werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der VHS als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende (Teilnehmende) kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Die VHS kann auf einer namentlichen Nennung der Person bestehen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
  2. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
     

4. Entgelt

  1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der Teilnahmebestätigung/Rechnung.
  2. Ermäßigungen müssen beantragt werden. Ermäßigungsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung
    – Leistungsempfänger ALG I, ALG II, Sozialhilfe
    – Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG § 1)
    – Schüler an allgemeinbildenden Schulen, Auszubildende, Studenten in akkreditierten Studiengängen an Hochschulen (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres)
    – Inhaber von „Schutzengel-Ausweisen“ des Kreises Gütersloh im Alter von 16 bis 24 Jahren
    – Angehörige kinderreicher Familien
    – Personen im Freiwilligendienst
    – Inhaber von Familien- und Stadtpässen aus dem Zweckverbandsgebiet sind.
    Sie erhalten für eine Vielzahl von Kursen eine Ermäßigung der Gebühr um 25 % bzw. 50 % je nach Kurstyp. Die Verwaltungsgebühr und sämtliche Kursnebenkosten sind von der Ermäßigung ausgeschlossen. Die ermäßigte Gebühr ist im Kurstext ausgewiesen. Über Sonderfälle entscheidet der jeweilige Fachbereichsleitende.

    Bitte beachten: Falls Sie eine Ermäßigung beantragen möchten, melden Sie sich bitte persönlich oder schriftlich an und bringen bzw. senden Sie den Nachweis für den Ermäßigungsgrund direkt mit. Der Nachweis muss vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
     
  3. Das Entgelt wird zum 1. Veranstaltungstag fällig. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung vor, wird die Gebühr nach Veranstaltungsbeginn jeweils zum 1. oder 15. des Monats oder dem dann folgenden Bankarbeitstag eingezogen.
  4. Wird das geschuldete Entgelt nicht entrichtet, setzt das Mahnverfahren der VHS und letztendlich das Vollstreckungsverfahren der Stadt Rheda-Wiedenbrück ein.
  5. Entstehen durch fehlerhafte Kontoangaben oder durch eine vom Zahlungspflichtigen veranlasste Stornierung der Zahlung Kosten, so hat diese der Zahlungspflichtige zu tragen. Rücklastschriftgebühren werden grundsätzlich dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  6. Ist eine Kostenerstattung notwendig und diese nicht von der VHS verursacht (z. B. durch einen nachträglich eingereichten Ermäßigungsnachweis oder einen geänderten Rechnungsempfänger), werden 10,- € Bearbeitungsgebühr einbehalten.
     

5. Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleitenden durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleitenden angekündigt wurde.
  2. Die VHS kann aus organisatorischen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleitenden oder Ausfall der notwendigen Technik), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Entgelterstattungen, auch teilweise, sind möglich.
     

6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

  1. Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn:
    – die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder
    – eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
    In diesen Fällen wird das Entgelt ganz oder die Gebühr anteilig (ohne Kursnebenkosten) erstattet.
  2. Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    – Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen
    – Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber den Kursleitenden, den Teilnehmenden und/oder den Beschäftigten der VHS
    – Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke
    – Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
    Statt einer Kündigung kann die VHS einen Teilnehmenden auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
     

7. Kündigung/Widerruf durch den Vertragspartner

Die Kündigung muss in der VHS-Zentrale im Stadthaus und nicht beim Kursleitenden erfolgen – persönlich, telefonisch oder schriftlich per Post/E-Mail.
Spätere Kündigungen mit Erstattungsanspruch sind nicht möglich. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

  1. Der Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird die Gebühr ganz oder anteilig erstattet.
  2. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
  3. Abgesehen von den unten aufgeführten Ausnahmen hat jeder Teilnehmende generell bis zum 6. Werktag vor Veranstaltungsbeginn ein Rücktrittsrecht.

    Ausnahmen:
    – Veranstaltungen mit 6 oder mehr Unterrichtstagen: Hier besteht die Möglichkeit, auch noch zwei Werktage nach dem 1. Veranstaltungstag bis 12.00 Uhr in der VHS-Zentrale zu kündigen.
    – gesonderte Bedingungen gelten für Kurse, die im Auftrag des BAMF durchgeführt bzw. gefördert werden, Bildungsurlaube, Ferienspiele, Lehr­gänge/Zertifikatskurse, Prüfungen, Studienfahrten.
     
  4. Ein Fernbleiben oder das Versäumen einzelner Unterrichtseinheiten begründet keinen Erstattungsanspruch. Dies gilt auch für Veranstaltungen im digitalen Raum. Die Zahlungspflicht besteht.
  5. Ein Erstattungsanspruch entfällt bei Beträgen bis zu 3,00 € pro Kurs/Veranstaltung (Bagatellgrenze).
     

8. Schadenersatzansprüche/Haftung

  1. Schadenersatzansprüche des Teilnehmenden gegen die VHS sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
  2. Für Kleidungsstücke und von Gästen oder Teilnehmenden mitgebrachte Gegenstände besteht kein Diebstahlversicherungsschutz.
     

9. Unfallversicherungsschutz

  1. Dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur kraft Gesetzes unterstellt:
    Veranstaltungsteilnehmende der VHS als Schüler allgemeinbildender Schulen nach § 2 (1) 8b SGB VII (z. B. beim Erwerb der Fachoberschulreife).
  2. Veranstaltungsteilnehmende der VHS als Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung nach § 2 (1) 2 SGB VII.
     

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben.


Zusätzliche Hinweise

Kinder in der VHS

Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende (im Folgenden: Kinder) obliegt bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der Veranstaltungszeit den Eltern (Erziehungsberechtigten). Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erscheinen und nach Veranstaltungsende umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen.
Toilettengänge und Pausen der Kinder finden in der Regel ohne Aufsicht statt.
Bei Veranstaltungen für Kinder in Begleitung Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder bei der Person, die von den Erziehungsberechtigten als Begleitung bestimmt wird.
Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder, falls durch Mitwirken des Kindes Personen- und Sachschäden während des Unterrichts entstehen.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z. B. über Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten (v. a. bei Kochkursen), Verletzungen (z. B. des Trommelfells bei Schwimmkursen) und sonstige gesundheitliche Risiken, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten.
Die VHS behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu nehmen und unter anderweitige Aufsicht zu stellen, bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
 

Hausordnung

Die Veranstaltungen der VHS finden in eigenen und fremden Räumen statt. Bitte beachten Sie die jeweilige Hausordnung in den betreffenden Gebäuden und behandeln Sie Gebäude, Inventar und Material sorgfältig. In den Gebäuden besteht Rauchverbot; das Dampfen von E-Zigaretten ist ebenfalls untersagt. Tiere sind nicht erlaubt.
 

Parkmöglichkeiten

Wir bitten auch die jeweils geltenden Parkvorschriften zu beachten. Fast alle Schulen und öffentlichen Gebäude haben entweder eigene und ausgewiesene Parkplätze oder in unmittelbarer Nähe befinden sich öffentliche Parkmöglichkeiten.
Auf den Plätzen vor dem Stadthaus Wiedenbrück und vor dem Haus der Kreativität besteht absolutes Halteverbot; zum Teil handelt es sich um Feuerwehrzufahrten! Kursleitende, die umfangreichere Materialien zu ihren Kursen benötigen, sollten sich mit der VHS-Geschäftsstelle in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten des Be- und Entladens abzuklären.

VHS Reckenberg-Ems

Kirchplatz 2 | 33378 Rheda-Wiedenbrück
Fon 05242 9030-0
briefkasten@vhs-re.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch  
Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr