Bildungsurlaub

Bildungsurlaub – eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung – setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte und Arbeiter praktisch um: drei bis fünf Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren der beruflichen oder politischen Bildung teilnehmen. Das ermöglicht Berufstätigen, ihr Know-how regelmäßig aufzufrischen und am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Bund) können bei ihrem Dienstherrn Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen beantragen.
Unsere Bildungsveranstaltungen sind nach § 1 Abs. 1 und 2 und § 9 des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz (AWbG) – anerkannt. Wie das genaue Beantragungsverfahren ist, wird ausführlich unter www.bildungsurlaub.de beschrieben.
Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaubsseminar anmelden, erhalten Sie von uns auf Anfrage eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


Kontakt

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sabine.hoeller-pietsch@vhs-re.de

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Fachbereichsleitung
FB 5 IT | Arbeit | Beruf
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VHS Reckenberg-Ems

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