Nachweise und Mittelanforderung für Projektträger

Auf dieser Seite befinden sich alle Informationen für Projektträger, die einen Bewilligungsbescheid der Stadt Rheda-Wiedenbrück über die Förderung durch die Demokratiepartnerschaft Rheda-Wiedenbrück erhalten haben. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Zusendung der Nachweise. Reichen Sie diese innerhalb von vier Wochen nach Projektabschluss per Mail bei der Koordinierungsstelle ein.

Der Nachweis besteht aus zwei Teilen:

  1. Der Sachbericht besteht aus einem Fließtext mit vorgegebener Struktur. Es gilt, anhand der dortigen Fragen, den Verlauf des Projektes zu beschreiben.
  2. Der Finanzbericht besteht aus einer tabellarischen Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge sowie der Auflistung der Originalbelege.

Für die Nachweise gibt es zwei Formulare:

  • Nutzen Sie für den Sach- und Finanzbericht bitte diese Datei.
  • Nutzen Sie für die Auflistung der Originalbelege bitte diese Datei.

Bei Fragen zur Erstellung der Nachweise kontaktieren Sie die Koordinierungsstelle per Mail. Wir helfen gerne weiter.


Koordinierungsstelle

Alina Wonnemann
Kirchplatz 2
33378 Rheda-Wiedenbrück
Fon 05242 90 30-144
demokratie-leben@vhs-re.de

Zozan Koçer Tomar
Kirchplatz 2
33378 Rheda-Wiedenbrück
Fon 05242 9030-132
demokratie-leben@vhs-re.de

Weitere Informationen zum Bundesprogramm erhalten Sie hier: www.demokratie-leben.de

VHS Reckenberg-Ems

Kirchplatz 2 | 33378 Rheda-Wiedenbrück
Fon 05242 9030-0
briefkasten@vhs-re.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch  
Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr