Auch wenn die allgemeine Maskenpflicht (bis auf einige Ausnahmen) aufgehoben wurde, appelliert der Gesetzgeber an die Eigenverantwortlichkeit. Diesem Aufruf schließen wir uns an und empfehlen dringend in Innenräumen weiterhin das Tragen einer mindestens medizinischen Gesichtsmaske – oder noch wirksamer das Tragen einer FFP2-Maske.
Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Sollten in Einzelfällen bei unseren Veranstaltungen andere Vorgaben umzusetzen sein, wird der betroffene Teilnehmer-/Dozentenkreis gesondert informiert.
Wir machen darauf aufmerksam, dass für den Zugang die im jeweiligen Veranstaltungsgebäude maßgeblichen Regelungen gelten.
Die Coronaschutzverordnung hat zwei Anlagen, die aktuelle Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen und für Unternehmen zusammenfassen.
Sie finden die Regelungen u. a. auf der Seite des Landes NRW: www.land.nrw/corona
Wir freuen uns auf Sie.
Ihre Volkshochschule und Fortbildungs-Akademie Reckenberg-Ems